Immobilien als Wertanlage / Abschreibungsobjekt 

Weil Sie es sich wert sind! - Aktuell im Angebot:

Immobilien sind wertbeständig und in einem modernen Portfolio nicht wegzudenken.
Sie sind seit langem eine beliebte Anlageform zur Altersvorsorge oder zum Vermögensaufbau. Ob Wohnung, Einfamilienhaus oder Bürogebäude - die Investition in eine Immobilie ist meist langfristig angelegt und sollte daher gut durchdacht sein. Momentan sind die Rahmenbedingungen zur Investition in ein Anlageobjekt sehr günstig. Das Zinsniveau bei der Immobilienfinanzierung ist so niedrig wie lange nicht.

Jeder bezahlt im Laufe seines Lebens mindestens eine Eigentumswohnung. Aber als Mieter bezahlen Sie immer die Wohnung eines anderen.

Sachwertanlage - sichere Basis für Ihr Vermögen
Fachleute sind sich einig darüber, dass der Euro für Turbulenzen auf dem Geldmarkt sorgen wird. Wenn Sie mit Ihrem Ersparten auf die sichere Seite wollen, sollten Sie Ihr Geld in Immobilien anlegen. Egal, ob Sie gleich selbst einziehen möchten, oder den Wohnungs- bzw. Hauskauf als reine Kapitalanlage betrachten.

Wertentwicklung - Qualität ist gefragt
Unabhängig von kommenden Entwicklungen auf dem Geld- oder Aktienmarkt wird Immobilieneigentum in ausgesuchten Lagen immer gefragter. Für Sie bedeutet das ein hohes Wertsteigerungspotential und eine solide Zukunftssicherung. Diese Attraktivität ist natürlich auch für den Fall eines Wiederverkaufs die einzig richtige Entscheidung.

Immobilien - Ein Muss im Portfolio für Kapitalanleger
Immobilieneigentum ist die Topinvestition für vorausschauende Kapitalanleger. Sichere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dürfen in keinem optimierten Vermögensplan fehlen. Eine Immobilieninvestition wird steuerlich bevorzugt und entwickelt eine kontinuierliche Wertentwicklung.

Alterssicherung durch Immobilieneigentum
Um Ihren Lebensstandard auch im Alter zu sichern, müssen Sie privat vorsorgen. Mieteinnahmen als stattliche "Zusatzrente" sind unabhängig von der staatlichen Rentenentwicklung. Rentenhaushalte zahlen bis zu 40% ihres verfügbaren Einkommens für die Miete. Durch den Kauf einer Immobilie machen Sie sich vom Vermieter bzw. von permanenten Mietssteigerungen unabhängig.

Immobilien - Steuervorteile, die sich rechnen.
Immobilien werden vom Staat wie keine andere Vermögensform über Steuerentlastungen gefördert. Grundsätzlich sollten Sie unterscheiden, ob Sie eine Wohnung als Kapitalanlage erwerben und sie vermieten, oder ob Sie selbst in die eigenen vier Wände einziehen möchten.

Geld vom Staat - Fördermittel und Darlehen
Besonders für junge Ehepaare gibt es zusätzliche Fördermittel beim Haus- und Wohnungskauf. Eine einmalige Gelegenheit, den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen.

Denkmalschutz – eine steuerliche Oase?
Unter Denkmalschutz stehende Immobilien bieten sowohl für Selbstnutzer als auch für Kapitalanleger einkommensteuerlich interessante Anreize. Die
einkommensteuerlichen Vorteile hängen im Wesentlichen davon ab, dass die Modernisierung bzw. die Baumaßnahmen im Einvernehmen mit der zuständigen
Denkmalschutzbehörde durchgeführt werden. Dies gilt sowohl, wenn die Immobilie in Eigenregie saniert wird, als auch beim Erwerb von einem Bauträger.

Welche Vorteile habe ich als Kapitalanleger?
Bei Vermietung können nach aktueller Regelung die Kosten für die Baumaßnahmen über zwölf Jahre steuerlich abgeschrieben werden:
ab dem Jahr der Fertigstellung und für die folgenden sieben Jahre jeweils 9 % in den folgenden vier Jahren jeweils 7 %
Diese erhöhte Abschreibung tritt an die Stelle der sonst üblichen, weitaus geringeren linearen Abschreibung von 2 % oder 2,5 %.
Der steuerliche Anreiz liegt damit auf der Hand: Durch die erhöhten Abschreibungen in den ersten zwölf Jahren können aus dem Objekt Verluste aus Vermietung und Verpachtung generiert werden, welche sich mit anderen positiven Einkünften, z. B. aus nicht-selbständiger Tätigkeit, verrechnen lassen.

Welche Vorteile habe ich als Selbstnutzer?
Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, können Sie die Kosten für die begünstigten Baumaßnahmen wie Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abziehen. Damit wird Ihr zu versteuerndes Einkommen reduziert. Nach geltender Rechtslage beträgt der Abzug allerdings nur 90 % im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden Jahren jeweils 9 %.

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